Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine Neuklassifizierung von Cannabis, die insbesondere die medizinische Nutzung von Cannabis erleichtern würde. Das geht aus einem Brief der WHO an UN-Generalsekretär António Guterres hervor, der sich auf eine Neuberwertung von Cannabis und seine Inhaltsstoffe THC und CBD beruft.

Seit 1961 hat der WHO-Sachverständigenausschuss für Drogenabhängigkeit das Potenzial für Schädigung, Abhängigkeit und Missbrauch von Cannabis nicht mehr überprüft. Im November 2018 untersuchte die wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO erneut die Risiken von Cannabis, THC und CBD. Sie kamen zu dem Schluss, dass die aktuelle Einstufung, die Cannabis mit Heroin in eine Gruppe einordnet, nicht gerechtfertigt ist. Gleichzeitig wurde ein medizinischer Nutzen von Cannabis anerkannt. Gemäß den Empfehlungen der WHO sollen Cannabisblüten und Haschisch aus der Liste der gefährlichsten Drogen, der Anlage IV der Single Convention, gestrichen werden und nur noch in der Liste der weniger gefährlichen Drogen der Anlage I verbleiben. CBD-Präparate sollen, solange der THC-Gehalt 0,2 Prozent nicht übersteigt, gänzlich aus der Single Convention entfernt werden. Zwar spricht die WHO lediglich eine Empfehlung aus, dennoch ist davon auszugehen, dass die UN Commission of Narcotic Drugs dieser folgt.

Tabellen des Einheitsabkommens

Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel listet Drogen in vier kontinuierlich aktualisierten Tabellen auf, die die Verkehrsfähigkeit in unterschiedlichem Maß einschränken so wie etwa die Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz in Deutschland. Diese Beschränkungen nehmen von Tabelle I (starke Beschränkungen) bis Tabelle III (eher moderate Beschränkungen) ab. Tabelle IV (extrem starke Beschränkungen) bildet eine Teilmenge von Tabelle I und nimmt einen Sonderstatus ein. Die in ihr aufgeführten Substanzen und Zubereitungen sind generell nicht verkehrsfähig und somit auch als Arzneimittel nicht zulassungsfähig. Die Reihenfolge von extrem restriktiv bis am wenigsten restriktiv lautet: Tabelle IV, Tabelle I, Tabelle II, Tabelle III.

Die WHO hat nun also empfohlen, CBD Produkte welche einen THC Anteil von 0,2% nicht überschreiten, gänzlich aus diesen Tabellen der Single Konvention zu entfernen. Dies beruht wohl auf folgender Einschätzung seitens der WHO:

Auf seiner 40. Sitzung prüfte das Expertenkomitee für Drogenabhängigkeit der WHO Berichte über die Wirkung von CBD (Cannabidiol) und empfahl, Cannabidiol nicht unter die Kontrollmaßnahmen der internationalen Abkommen zu stellen. Cannabidiol kommt in Cannabis und Cannabisharz vor, hat aber keine psychoaktive Eigenschaften und hat kein Missbrauchspotenzial und kein Abhängigkeitsvermögen. Es hat keine signifikanten negativen Auswirkungen. Cannabidiol hat sich bei der Behandlung von Krankheiten wie Epilepsie als wirksam erwiesen. Es wurde für diese Verwendung in den Vereinigten Staaten im Jahr 2018 als Medikament zugelassen und derzeit wird die Zulassung in der Europäischen Union geprüft. Aus dieser Erkenntnis erfolgte die fünfte Empfehlung:

„Zubereitungen mit überwiegend Cannabidiol und nicht mehr als 0,2 Prozent delta-9-Tetrahydrocannabinol fallen nicht unter die internationale Kontrolle.“

Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO habe zuvor die Risiken von Cannabis, THC und CBD untersucht und sei zu dem Schluss gekommen, dass die Risiken die aktuelle Einstufung nicht rechtfertigen. Gleichzeitig sei ein medizinischer Nutzen von Cannabis anerkannt worden.

Das Onlineportal Leafly berichtete folgendes:

Cannabisblüten und Cannabisharz sollen nicht mehr als gefährliche Stoffe eingestuft werden, die keinen medizinischen Wert besitzen. Dronabinol und Tetrahydrocannabinol sollen nicht mehr als psychotrope Substanzen, sondern als Betäubungsmittel eingestuft werden. Cannabidiol (CBD) ist nicht gefährlich und kann therapeutisch wertvoll sein. CBD-Extrakte, die bis zu 0,2 Prozent THC enthalten, sollen dereguliert und am Markt frei erhältlich sein.

Das Hanf Journal schreibt unter dem Titel „WHO empfiehlt Neubetrachtung von Cannabis“, dass die WHO eine Herabstufung von Cannabispflanzen sowie den Harzen der Gewächse aus der Kategorie IV auf Stufe I, in welcher nur die weniger gefährlichen Substanzen aufgelistet sind, fordere. Klar ausgesprochen werde von der WHO auch, dass Cannabidiol – kurz CBD – sowie Produkte mit dem Wirkstoff nicht unter internationaler Kontrolle stünden, solange sie den THC-Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten würden, was etwas Klarheit über den argwöhnisch beäugten Handel mit rauschfreien Blüten und Nahrungsergänzungsmitteln schafft.

Interessant ist auch, welche Ergebnisse man zu diesem Thema bei Suchmaschinen erhält. Ein Bericht des taz.de Portals äußert sich wie folgt zu der Thematik:

Treffer zu den bekannten Massenmedien wurden bei den Suchmaschinen keine angezeigt – einzige Ausnahme: wallstreet-online. Wallstreet berichtet unter dem Titel Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Neuklassifizierung von Cannabis, dass eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO zuvor die Risiken von Cannabis, THC und CBD untersucht habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass die Risiken die aktuelle Einstufung nicht rechtfertigen. Neben dem Artikel wird der Aktienkurs eines bekannten Unternehmens aus der Hanfbranche angezeigt. Der Kurs von Aurora Cannabis ist innerhalb der letzten vier Wochen von knapp 6,00 Euro auf 9,70 Euro gestiegen.

Ein Treffer zur Seite der Drogenbeauftragten Marlene Mortler wurde von den Suchmaschinen auch angezeigt. Dieser führte zu einer Pressemitteilung, die unter dem Titel Aktuelle WHO-Studie zum Thema Cannabiskonsum veröffentlicht wurde. Die Pressemitteilung ist jedoch nicht aktuell, sondern darin wird von einer internationalen Expertenkommission unter Vorsitz des schwedischen Gesundheits-und Sozialministers berichtet, die im April 2015 tagte, um die Forschungsergebnisse bezüglich der Auswirkungen auf den Menschen bei Cannabiskonsum – sowohl psychisch als auch gesamtgesundheitlich betrachtet – zusammen zu tragen. Bemerkenswert an dieser Pressemitteilung ist, dass sie kein Veröffentlichungsdatum enthält. Nur wer aufmerksam die Seite betrachtet, kann in der Navigationsleiste sehen, dass diese Pressemitteilung um 2. Quartal 2016 veröffentlicht wurde. In der Übersicht zu den Pressemitteilungen aus dem Jahr 2016 der Drogenbeauftragten kann man sehen, dass alle Pressemitteilungen ein Veröffentlichungsdatum haben, außer jener hier erwähnten, die zwischen dem 30. Mai 2016 und dem 7. Juni 2016 eingetragen ist. Wurde hier das Datum entfernt, um die Relevanz bei Suchmaschinen zu manipulieren?

Es bleibt also abzuwarten, wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die von der WHO ausgesprochene Empfehlung umsetzen und wann dies geschieht. Insgesamt ist es aber für die CBD Community sehr zu begrüßen, dass die WHO erneut bestätige, dass von CBD keine signifikanten Gefahren oder Nebenwirkungen ausgehen. Und vor allem die Empfehlung, den freien Handel mit CBD haltigen Nahrungsergänzungsmitteln unter 0,2% THC nicht weiter zu behindern.


Wir werden Euch natürlich stets auf dem Laufenden halten und zu weiteren Entwicklungen und möglichen Entscheidungen informieren.

Quellen:

https://www.who.int/medicines/access/controlled-substances/Cannabis-and-cannabis-resin.pdf

http://faaat.net/wp-content/uploads/ECDD-cannabis-final-outcome.pdf

https://blogs.taz.de/drogerie/2019/02/03/neubewertung-von-cannabis-der-who/

Liebe Grüße, Euer Team von CBD-Nature