CBD – Gesetzliche Lage
Obwohl CBD (Cannabidiol) ein Bestandteil der gesetzlich regulierten Cannabis Pflanze ist, kann die Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel zu keinerlei rechtlichen Problemen führen. Dies liegt daran, das CBD aufgrund seiner nicht-psychoaktiven Wirkung keine Erwähnung im Betäubungsmittelgesetz findet. Es besteht zwar seit September 2016 eine Verschreibungspflicht für Medizinprodukte mit dem Inhaltstoff Cannabidiol, hiervon sind Nahrungsergänzungsmittel jedoch ausgenommen.
Einige Voraussetzungen gibt es dennoch
Das in Produkten enthaltene CBD muss nachweislich aus EU-Zertifizierten Nutzhanfsorten wie Finola oder Fedora gewonnen werden und darf einen THC Gehalt von 0,2% nicht überschreiten. Daher arbeiten unsere Lieferanten nur mit zertifizierten Bio Bauern in Deutschland, welche entsprechende Sorten anbauen und den Anbauprozess lückenlos mit Gutachten und Analysen belegen können.
Eindeutige Rechtsprechung
Das Bundesinstititut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat folgendes festgestellt. Dies ist geltendes Deutsches Recht:
Cannabidiol ist nach Regelung des §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes kein Arzneimittel. Die Verwendung von ernährungsfördernden Pflanzen-Rohstoffen ist in der EU-Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie 2002/46/EG ausdrücklich als Gegenstand einer Nahrungsergänzung vorgesehen und frei am Markt zu erwerben. Dazu gehört CBD, sodass die Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel demnach zulässig ist.
Zusammengefasst gilt bezüglich des Vertriebs und Erwerbs von CBD folgendes:
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Lückenloser Nachweis über den Anbau des verwendeten Ausgangsmaterials.
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Als Nahrungsergänzungsmittel ist CBD legal zu erwerben und zu konsumieren.
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CBD als Nahrungsergänzungsmittel ist für Anwender ab dem 18. Lebensjahr legal zu erwerben.
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CBD-Öl als Kosmetikprodukt (mit einem THC-Gehalt unter 0,2%) ist ebenfalls legal zu erwerben.
Alle von uns angebotenen Produkte erfüllen die erforderlichen Kriterien und sind somit vollkommen legal für Personen ab 18 Jahren in Deutschland zu erwerben.