FDP stellt kleine Anfrage an Bundesregierung zur Novel Food Verordnung
Der Markt für CBD haltige Produkte expandiert scheinbar unaufhörlich. Neben Kaugummis und Schokolade, welche es bereits jetzt in vielen Supermärkten erhältlich sind, sind Softdrinks, Kosmetikprodukte und weitere Artikel mit dem Inhaltstoff CBD in Planung oder werden bereits produziert und verkauft.
Aus diesem Grund hat die FDP nun eine sogenannte „Kleine Anfrage“ bezüglich CBD an die Bundesregierung gestellt. Die FDP möchte damit in Erfahrung bringen, welche Auswirkungen die Novel Food Verordnung für den Handel mit CBD haltigen Produkten mit sich bringt. Im Januar 2019 hat die EU Kommission entschieden, Cannabinoide wie CBD in die Novel Food Verordnung aufzunehmen. Die Novel Food Verordnung schreibt vor, dass für neuartige Lebensmittel, die keine Geschichte eines wesentlichen Verzehrs in der Europäischen Union vor 1997 nachweisen können, eine spezielle Marktauthorisation erforderlich ist. Ziel ist es, die Sicherheit des Produktes dadurch zu belegen.
Initiator der Anfrage ist Dr. Wieland Schinnenburg, studierter Jurist sowie Mitglied im Bundestag und Schriftführer im Bundesrat. Des Weiteren ist er in seiner Funktion als Mitglied der FDP Sprecher für Drogen und Suchtpolitik. Die FDP will anhand der Anfrage von der Bundesregierung erfahren, wie sie die Sachlage sieht und wie es für den Handel weitergehen kann oder wird.
Trotz der immer weiter steigenden Anzahl an CBD haltigen Produkte herrscht für deren Produzenten aufgrund der Europaweit geltenden Novel Food Verordnung teils große Rechtsunsicherheit, welches sich natürlich auch auf wirtschaftliche Aspekte überträgt. So kann zum Beispiel keine mittel oder langfristige Planung bezüglich Produktion oder Optimierungsprozessen seitens der Hersteller durchgeführt werden, da die unklare Rechtslage dies leider nicht zulässt.
Für viele Produzenten ist die Herstellung derartiger Produkte also mit Risiken behaftet, da die Markteinführung eines Produkts stets mit nicht zu vernachlässigenden Kosten verbunden ist, man aber nicht weiß ob sich dieser Aufwand lohnt. Schließlich könnte es jederzeit zu einer Unterbindung des Verkaufs bzw. der Abgabe aufgrund behördlicher Anordnungen kommen.
Produkte, welche das im Hanf vorkommende Cannabinoid CBD enthalten, werden durch die EU Verordnung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) eingestuft. Die Liberalen machen nun aber darauf aufmerksam, dass Produkte aus Hanf (welche schon immer CBD enthielten, da dies ein natürlicher Inhaltstoff der Hanfpflanze ist seit Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich gewesen seien. Mit der neuen Regelung der EU dürften sie allerdings nicht mehr vertrieben werden. Die Folgen sind Razzien in Betrieben, welche sich auf den Vertrieb von CBD-Produkten spezialisiert haben und damit einhergehende wirtschaftliche Schäden für Unternehmen in der Branche.
Die Anfrage seitens der FDP stellt der Bundesregierung unter anderem die Frage, warum seitens der EU Einträge zu Cannabinoiden geändert wurden und wie die Bundesregierung dazu steht. Ein weiterer Punkt im Fragenkatalog der Liberalen beschäftigt sich damit, welche wissenschaftliche Basis Grundlage für die bisherigen Entscheidungen ist. Weitere Fragen befassen sich damit, welche Maßnahmen aktuell unternommen werden, um die neue Rechtslage umzusetzen. Und ob es seitens der Bundesregierung gar Maßnahmen gibt oder in Planung sind, um den Handel mit CBD in Deutschland zu schützen.
Kai-Friedrich Niermann, Rechtsanwalt und Cannabisexperte, äußert sich zur Problematik wie folgt:
„Im Moment nutzen mehrere Mitgliedsländer der Europäischen Union die Novel Food Verordnung, um insbesondere den beliebten CBD-Produkten Einhalt zu gebieten.“ Besonders kritisch sieht er die Tatsache, dass es zurzeit keinen einheitlichen Rechtsrahmen beim Thema CBD-Produkte in Europa gibt:
„Nicht zuletzt deshalb, weil die Cannabispflanze nach wie vor stigmatisiert wird und das Aufkommen dieser zahlreichen Produkte, insbesondere den Staaten ungeheuer ist, wo Cannabis traditionell eher restriktiv gehandhabt wird. So gibt es in Spanien, Portugal, Frankreich und zuletzt Österreich gar keinen CBD-Markt. Italien steht womöglich vor einer ähnlichen Entwicklung. Der Sinn einer europäischen Verordnung kann aber nicht sein, dass jedes Land die Anwendung in seinem Sinne auslegt. Vielmehr ist ein einheitlicher und harmonisierter Rechtsrahmen für die gesamte EU zu schaffen.“
Wir dürfen also gespannt sein wie die Antworten unserer Regierung auf die Anfrage seitens der FDP ausfallen werden. Sobald diese bekannt sind, werden wir Euch selbstverständlich hier auf unserem Blog sowie über unsere Social Media Kanäle informieren.
Quelle: Kleine Anfrage der FDP
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/115/1911512.pdf
Ähnlich: https://cbd-nature.com/blog/kommt-die-novel-food-verordnung-nun-doch-nicht/