Seid gegrüßt liebe Leser,

CBD Produkte haben es schwer. Wie sicherlich viele von Euch schon mitbekommen haben, weht CBD Produkten momentan ein rauer Wind entgegen.

Nicht nur, dass Zahlungsanbieter wie PayPal CBD Produkte ablehnen und sowohl auf Ebay als auch Amazon regelmäßig CBD Produkte aus dem Sortiment verbannt werden. Nun folgte Anfang des Jahres auch noch die „Novel Food Problematik“. Seitens der EU wurde entschieden, das CBD haltige Nahrungsergänzungsmittel den Richtlinien für neuartige Lebensmittel unterliegen.

Diese Richtlinien sollen den Vertrieb und Verkauf von neuartigen Lebensmitteln unterbinden, sofern diese keine Novel Food Zulassung besitzen oder eine solche beantragt wurde. Das die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Verordnung mitunter recht schnell umgesetzt haben, sieht man ja leider am Beispiel unserer Nachbarn aus Österreich.

Dort wurde der Verkauf von CBD haltigen Produkten wie CBD Vollspektrum Öl als Nahrungsergänzung untersagt. Wohingegen der Verkauf von CBD haltigen Hanfblüten weiterhin erlaubt ist. Der Sinn dahinter erschließt sich uns leider nicht, denn auch beim Rauchen von CBD Blüten nimmt man die Substanz auf. Nahrungsergänzungsmittel mit CBD Anteil sind natürlich nicht komplett vom Markt verschwunden, denn Händler finden immer Lücken. So werden CBD Öle mittlerweile als Aroma Öle oder „Nur zur äußerlichen Anwendung“ deklariert. Jedoch verschwanden dennoch einige Produkte komplett vom Markt, wie zum Beispiel das CBD Gebäck einer Wiener Traditions Konditorei.

Was die Thematik der Öle anbelangt, empfinden wir die neue Deklarierung als problematisch. Viele Händler mit Fachwissen dürfen dieses nun nicht mehr an Ihre Kunden weitergeben, da die Öle ja offiziell nicht zur Einnahme bestimmt sind. In unseren Augen eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung. Denn so müssen sich Menschen mit Interesse an CBD als Nahrungsergänzungsmittel Ihre Informationen eigenhändig beschaffen, was sich oftmals als schwierig gestaltet und natürlich auch die Gefahr birgt, Fehlinformationen zu erhalten.

Deklarierung problematisch

In Deutschland und anderen Ländern reagierte man bisher nicht so schnell und restriktiv wie es in Österreich der Fall war. Dennoch werden Anbieter von CBD haltigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln nicht um die Beantragung der Novel Food Zulassung herum kommen. Diese ist, wie so vieles in Deutschland und inerhalb der EU, ein sehr aufwändiger und mit einigen bürokratischen Hürden verbundener Akt.

Auch für uns von CBD-Nature ist die Novel Food Zulassung unerlässlich, da wir trotz Firmensitz in den Niederlanden (wo man mit dieser Thematik bekanntlich weitaus liberaler umgeht) ja den deutschen Markt bedienen. Selbstverständlich wurde die entsprechende Zulassung von uns unter Zuhilfenahme einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beantragt. Die Antragsbearbeitung beträgt laut Auskunft der zuständigen Behörde derzeit mindestens 9 Monate. In der Zeit von Antragstellung bis zur Entscheidung dürfen die Produkte jedoch weitervertrieben werden. Erst wenn eine Novel Food Zulassung abgelehnt wird, ist der Vertrieb als Nahrungsergänzungsmittel in der bisher bekannten Form nicht mehr möglich.

Inwiefern man bei einer Ablehnung Einspruch einlegen kann, und welche Erfolgsaussichten ein solcher Widerspruch hätte, lässt sich leider derzeit noch nicht abschätzen. Wir von CBD-Nature werden in jedem Fall alles daran setzen, Euch auch weiterhin mit hochwertigen Nahrungsergänzungsmitteln versorgen zu können. Sollte dies in der bisher gewohnten Form wider Erwarten nicht mehr möglich sein, finden sich jedoch sicherlich Mittel und Wege, wie es in Österreich auch der Fall ist.  

Dennoch würden wir es begrüßen, wenn wir unsere Öle auch weiterhin als das deklarieren können, was sie eben sind. Nämlich hochwertige pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, deren Unbedenklichkeit der Inhaltstoffe bereits zum wiederholten Mal seitens der Weltgesundheitsorganisation bestätigt wurde.


Liebe Grüße, Euer CBD-Nature Team